Bava Kamma 89

Kapitel 89

א מכור הקדישו מוקדש שחטו בשרו מותר החזירו שומר לבית בעליו מוחזר
1 der Verkauf gültig, dem Heiligtume weiht, die Weihung gültig, schlachtet, das Fleisch erlaubt, der Hüter ihn dem Eigentümer zurückgibt, die Rückgabe gültig.
ב משנגמר דינו מכרו אינו מכור הקדישו אינו מוקדש שחטו בשרו אסור החזירו שומר לבית בעליו אינו מוחזר ר' יעקב אומר אף משנגמר דינו החזירו שומר לבעליו מוחזר
2 Wenn aber nach der Aburteilung, so ist, wenn [der Eigentümer] ihn verkauft, der Verkauf ungültig, dem Heiligtume weiht, die Weihung ungültig, schlachtet, das Fleisch verboten, der Hüter ihn dem Eigentümer zurückgibt, die Rückgabe ungültig. R. Ja͑qob sagt, auch wenn der Hüter ihn dem Eigentümer nach der Aburteilung zurückgibt, sei die Rückgabe gültig.
ג לימא בהא קמיפלגי דרבנן סברי אין אומרין באיסורי הנאה הרי שלך לפניך ורבי יעקב סבר אומרין באיסורי הנאה הרי שלך לפניך
3 Es wäre also anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: die Rabbanan sind der Ansicht, man könne zur Nutznießung verbotene Sachen[dem Eigentümer] nicht zur Verfügung stellen, und R. Ja͑qob ist der Ansicht, man könne ihm zur Nutznießung verbotene Sachen zur Verfügung stellen.
ד אמר רבה דכולי עלמא אומרין באיסורי הנאה הרי שלך לפניך דא"כ נפלוג לענין חמץ בפסח
4 Rabba entgegnete: Alle sind der Ansicht, man könne zur Nutznießung verbotene Sachen wohl zur Verfügung stellen, denn sonst würden sie ja hinsichtlich des Gesäuerten am Pesaḥfeste gestritten haben;
ה אלא הכא בגומרין דינו של שור שלא בפניו קמיפלגי דרבנן סברי אין גומרין דינו של שור אלא בפניו דאמר ליה אי אהדרתיה ניהלי הוה מערקנא ליה לאגמא השתא אתפשתיה לתוראי בידא דלא יכילנא לאשתעויי דינא בהדיה
5 hier streiten sie vielmehr, ob man den Ochsen in seiner Abwesenheit aburteilen könne. Die Rabbanan sind der Ansicht, man könne den Ochsen nur in seiner Anwesenheit aburteilen, somit kann [der Eigentümer] sagen: wenn du ihn mir zurückgegeben hättest, so würde ich ihn auf die Wiese entweichen lassen haben, du aber hast meinen Ochsen einem ausgeliefert, mit dem ich nicht prozessieren kann;
ו ור' יעקב סבר גומרין דינו של שור שלא בפניו דאמר ליה סוף סוף מיגמר הוו גמרי ליה לדינא
6 R. Ja͑qob aber ist der Ansicht, man könne den Ochsen auch in seiner Abwesenheit aburteilen, somit kann [der Hüter] sagen, schließlich würde er doch abgeurteilt worden sein. –
ז מאי טעמא דרבנן (שמות כא, כט) השור יסקל וגם בעליו יומת כמיתת הבעלים כך מיתת השור מה בעלים בפניהם אף שור בפניו
7 Was ist der Grund der Rabbanan? – <i>Der Ochs soll gesteinigt werden und auch sein Eigentümer soll sterben</i>, der Aburteilung des Eigentümers gleicht auch die Aburteilung des Ochsen: wie dies beim Eigentümer nur in seiner Anwesenheit erfolgen kann, ebenso auch beim Ochsen nur in seiner Anwesenheit. –
ח ור' יעקב בשלמא בעלים בני טענה נינהו אלא שור בר טענתא הוא:
8 Und R. Ja͑qob? – Allerdings beim Eigentümer, weil er sich verteidigen kann, kann aber etwa ein Ochs sich verteidigen?
ט מסרו לשומר חנם ולשואל כו': תנו רבנן ארבעה נכנסו תחת הבעלים ואלו הן שומר חנם והשואל נושא שכר והשוכר הרגו תמין נהרגין ופטורין מן הכופר מועדין נהרגין ומשלמין את הכופר וחייבין להחזיר דמי שור לבעליו חוץ משומר חנם
9 W<small>ENN JEMAND</small> [<small>SEINEN</small> O<small>CHSEN</small>] <small>EINEM UNENTGELTLICHEN</small> H<small>ÜTER</small>, E<small>NTLEIHER</small> &amp;<small>C</small>. <small>ÜBERGEBEN HAT</small>. Die Rabbanan lehrten: Vier treten an Stelle des Eigentümers, und zwar: der unentgeltliche Hüter, der Entleiher, der Lohnhüter und der Mieter; hat er nicht verwarnt getötet, so wird er hingerichtet und sie sind vom Lösegelde frei, wenn verwarnt, so wird er hingerichtet und sie sind zur Zahlung des Lösegeldes verpflichtet. Sie müssen aber dem Eigentümer den Wert des Ochsen ersetzen, mit Ausnahme des unbezahlten Hüters. –
י אמרי היכי דמי אי דנטריה אפילו כולהו נמי ליפטרו ואי דלא נטריה אפילו שומר חנם ניחייב
10 In welchem Falle: hat er ihn bewacht, so sollten sie alle frei sein, und hat er ihn nicht bewacht, so sollte auch der unentgeltliche Hüter ersatzpflichtig sein!? –
יא אמרי הכא במאי עסקינן דנטריה שמירה פחותה ולא נטריה שמירה מעולה שומר חנם כלתה לו שמירתו הנך לא כלתה שמירתן
11 Ich will dir sagen, hier handelt es sich um den Fall, wenn er ihm eine leichte Bewachung zuteil werden ließ und keine gediegene; der unentgeltliche Hüter hat damit seiner Pflicht der Bewachung genügt, die übrigen aber haben damit ihrer Pflicht der Bewachung nicht genügt. –
יב אמרי כמאן אי כרבי מאיר
12 Ich will dir sagen: nach wessen Ansicht, wenn nach R. Meír, welcher sagt,